Rabatt-Würfeln beim Friseur
Vor kurzem gesehen: Ein Friseur in Köln bietet die Möglichkeit sich individuell seinen Rabatt zu würfeln.
Das Prinzip ist schnell erklärt:
Der Kunde erhält zwei Würfel. Die gespielten Augenzahlen der beiden Würfel werden zusammen gezählt und ergeben den Rabatt: Würfelt der Kunde z.B eine 3 und eine 6 erhält er 9% Rabatt.
Eine witzige, einfache und interessante Idee. Uns gefällt, dass der Kunde durch aktives Zutun den Rabatt beeinflussen kann und gleichzeitig auch die Spielleidenschaft angesprochen wird. So ein bischen wie Überaschungsei: Spiel, Spaß und Überaschung nur die Schokolade fehlt halt-; )
Vor allem ist diese Idee gerade auf für kleinere Unternehmen ohne großen Aufwand machbar und ein tolles USP um sich abzuheben.
Quelle: gesehen in Köln-Deutz, Gotenring
Ideentower
innovativ.anders.umgesetzt




Ist diese Rabattmöglichkeit nun erlaubt oder nicht?
Oder herrscht hier das alte Gesetz:
Wo kein Kläger, dort kein Richter? :)
Kommentiert von: Dejan N.P | Montag, 07 Mai 2007 um 17:53
Vielen Dank an alle Kommentatoren für die weiteren super Beispiele in dieser Richtung.
Kommentiert von: Christopher Meil | Freitag, 04 Mai 2007 um 09:30
In Österreich hat ein Buchgeschäft am Monatsende einen Tag rückwirkend als kostenlosen Einkaufstag deklariert, so daß an jenem Tag bezahlte Summen gegen Vorlage der Kassenquittung zurückerstattet wurden. Natürlich hat der Buchhändler die Tagesauswahl optimiert.
Kommentiert von: Henry Helm | Donnerstag, 03 Mai 2007 um 20:25
Naja, so neu ist die Idee auch wieder nicht - nach der Lockerung des Rabattgesetzes hat das vor ein paar Jahren schon mal C&A gemacht. Und ist meines Wissens dafür von den Mitbewerbern abgemahnt worden. Oder hat jemand eine andere Info dazu?
Kommentiert von: Birgit Schultz | Donnerstag, 03 Mai 2007 um 09:17
Man sollte nicht vergessen, darauf hinzuweisen, dass solche Gluecksrabatte rechtlich zumindest bedenklich sind und die Gefahr bergen, abgemahnt zu werden.
Ein aktueller Beitrag in der "Absatzwirtschaft" geht auf ein neues Urteil des OLG Köln dazu ein: "Ist es zulässig Rabatte zu erwürfeln?".
http://www.absatzwirtschaft.de/content/_pv/_p/1003001/_t/ft/_b/54828/default.aspx/index.html
Siehe dazu auch:
http://www.abseits.de/weblog/2004/01/gluecksrabatte.html
Kommentiert von: Gerhard Schoolmann | Donnerstag, 03 Mai 2007 um 09:14
In Frankfurt gibt es an speziellen Tagen die Edel-Variante:
Nach einem wirklich guten Essen im Opernrestaurant kann man Roulette spielen - und dann zwischen 0 und 36€ pro Mahlzeit zahlen.
Kommentiert von: Armin | Mittwoch, 02 Mai 2007 um 23:52